Dienstag, 4. August 2009

No Comment

Sehr geehrte Frau Reif,

die Stadt Chemnitz beabsichtigt, den Antrag vom 23.06.2009 auf Änderung Ihres Familiennamens von "Reif" in "Prauka" abzulehnen. (Welch Überraschung.)

Nach § 3 Namensänderungsgesetz darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Der Familienname ist ein wichtiges Identifizierungsmerkmal. (Wer mein Anliegen begriffen hat, versteht auch, dass genau DAS mein Hauptargument für den Antrag war.) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den (Tippfehler oder scheiß Grammatik?) etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interesse anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehört. (Ich wusste nicht, dass sich auch nur irgendwer im Ansatz für meinen Nachnamen interessiert geschweige denn, dass jemand einen Nachteil davon hätte, würde ich auf einmal Prauka heißen.)

Zu ihrem Vorbringen, dass Sie keine Beziehung zum geführten Familiennamen hätten, da es sich um den Familiennamen des Ex-Ehemannes Ihrer Mutter und des Vaters Ihres Halbbruders handele (an diese Stelle gehört übrigens ein Komma, Frau achso korrekte Beamtin J.) wird festgestellt, der von Ihnen seit Ihrer Geburt geführte Geburtsname, (hier käme nun kein Komma hin) hat seit dieser Zeit praktische Bedeutung als Identifizierungsmittel für Sie erlangt. Die für Ihre persönliche Entwicklung wesentlichen Ereignisse sind untrennbar mit diesem Namen verbunden. Sie haben im Umfeld ihres Halbbruders (Wessen jetzt? Wer soll sie sein?) und Ihrer Mutter (aha, Tippfehler also), die ebenfalls den Familiennamen "Reif" tragen, gelebt und es ist davon auszugehen, dass diese Familie während Ihrer Entwicklung Ihren Lebensmittelpunkt bildete. (Richtig, und dazu gehörte mein Papa Jens Prauka auch.)

Das Sie (hier wäre wohl eher ein "dass" fällig, es folgt schließlich kein Substantiv) mit der Annahme des Familiennamens Ihres Vaters dessen Andenken würdigen und Ihre Liebe zum Ausdruck bringen möchten und die Erinnerung bei Bekannten und Freunden wach halten möchten stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes dar. (Die Frau hätte mal beim Thema Zeichensetzung und Menschlichkeit besser aufgepasst, als ständig auf Paragrafen herumzureiten.) Es wird dabei nicht die persönliche Verarbeitung des Verlustes eines geliebten Menschen verkannt. (Aha.)
Das Aussterben eines Familiennamens rechtfertigt für sich allein eine Namensänderung nicht. Ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung des Familiennamens konnte nicht festgestellt werden. (Wenn Frau J. aus meiner Begründung das Aussterben als einzigen Grund herausgelesen haben will, ist ihre Inkompetenz weit fortgeschrittener, als ich dachte.)

Vor der Entscheidung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich bis zum 13.08.2009 schriftlich bei oben genannter Behörde gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zu äußern und günstige Umstände darzulegen. (Zu freundlich.)

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag auf Familiennamensänderung zurückzunehmen. (ROFL!)

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

J.


10 Kommentare:

Mary Malloy hat gesagt…

Bescheuert hoch 10! Such mal online nach Formulierungsvorschlägen, die bereits zielführend waren. Argumentiere mit dem Gesetzeswortlaut, das hilft meist. Stichworte: Erhebliche Unzuträglichkeiten, vermindertes Mitspracherecht bei familienrechtlichen Vorgängen (Eheschließung deiner Mutter), Behinderungen durch die derzeitige Namensführung.

Und halt uns auf dem Laufenden, ich drücke die Daumen!

Nadine hat gesagt…

Während meines Praktikums auf dem Jugendamt hatte ich auch einen Fall, wo es um die Namensänderung eines Kindes geht. Die Fragen die man da beantworten muss waren echt extrem seltsam und irgendwie immer das gleiche. Auf jeden Fall ist das wohl echt so, dass der Grund richtig richtig groß sein muss, dass du das genehmigt kriegst.

Paramantus hat gesagt…

Beamte... :-/

Verena hat gesagt…

Das Problem für die Verwaltung ist ja, dass Dein Name u.a. auch zu Deiner Identifikation dient. Würde die Namensänderung allgemein leicht zugänglich gemacht, steigt die Rate der Namensänderungen drastisch und in der Konsequenz gibt es Verwaltungschaos! Eigentlich schreibe ich aber, weil ich noch einen Tipp habe: Du kannst einen Termin bei einem Psychologen (wenn Du kein Geld ausgeben möchtest, sicher auch bei einer kostenlosen Beratungsstelle) ausmachen und mit diesem über die Dringlichkeit Deines Anliegens sprechen. Der hat dann auch die psychologische / emotionale Kompetenz, um sich überhaupt mit Dir drüber unterhalten zu können - die Sachbearbeiter einer Behörde (ebenso wie ich etc) sicher nicht. Der Psychologe kann Dir dann ein schriftliches Gutachten ausstellen, indem er aufzeigt, wie wichtig diese Namensänderung für Dich ist. Und damit kannst Du wieder beim Amt sitzen.

Verena hat gesagt…

Das Problem für die Verwaltung ist ja, dass Dein Name u.a. auch zu Deiner Identifikation dient. Würde die Namensänderung allgemein leicht zugänglich gemacht, steigt die Rate der Namensänderungen drastisch und in der Konsequenz gibt es Verwaltungschaos! Eigentlich schreibe ich aber, weil ich noch einen Tipp habe: Du kannst einen Termin bei einem Psychologen (wenn Du kein Geld ausgeben möchtest, sicher auch bei einer kostenlosen Beratungsstelle) ausmachen und mit diesem über die Dringlichkeit Deines Anliegens sprechen. Der hat dann auch die psychologische / emotionale Kompetenz, um sich überhaupt mit Dir drüber unterhalten zu können - die Sachbearbeiter einer Behörde (ebenso wie ich etc) sicher nicht. Der Psychologe kann Dir dann ein schriftliches Gutachten ausstellen, indem er aufzeigt, wie wichtig diese Namensänderung für Dich ist. Und damit kannst Du wieder beim Amt sitzen.

MrBrook hat gesagt…

Ich habe heute einmal in einem (zugegeben vollkommen veralteten) Kommentar nachgesehen. Zwar kenne ich deine Begründung für die Namensänderung nicht, die du der Behörde geschickt hast; Allerdings sieht es so aus, als würde dieser "wichtige Grund" tatsächlich äußerst hoch gehängt. Sprich: Wenn man nicht grade massive psychische Probleme mit dem aktuellen Namen bekommt wird es wohl ziemlich schwer, den Namen zu ändern.

Dementsprechend ist es ziemlich wahrscheinlich, dass die Behörde korrekt reagiert hat. Es ist zwar aus menschlicher Sicht schwer nachzuvollziehen, andererseits muss man auch berücksichtigen, dass die Behörde ihre Befugnisse nicht überschreiten darf.

Trotzdem viel Glück bei deinen Bemühungen.

Anonym hat gesagt…

i'm gonna make my own post about it

Anonym hat gesagt…

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Anonym hat gesagt…

warum nicht:)

Anonym hat gesagt…

Danke sehr an den Webmaster.

Gruss Elisa